Freitag, 11. Dezember 2009

Ganz schön teuer!!

Ich bin heute richtig erschrocken.

Wer einem Jugendlichen (unter 18) in der Öffentlichkeit erlaubt zu rauchen oder Spirituosen zu verzehren, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50.000,- € Bußgeld belegt werden!!!
(siehe JuSchG , §10, §28 Abs.4 und Abs.5)

50.000,- €!

Das Gesetz ist da völlig gnadenlos.
Wenn du an einem Jugendlichen, der raucht, vorbei läufst und ihm nicht das Rauchen verbietest, dann bist du dran. Selbst, wenn es früher ab 16 erlaubt war, selbst, wenn es deine eigenen Kinder sind. Unter 18 und du verbietest es nicht = bis zu 50.000,-€

Murgels Gedanke dazu:

Wie und mit welchen Mitteln du das durchsetzen sollst, steht leider nicht im Gesetz.
Über das Knie darfst du ihn jedenfalls nicht legen. Schade, eigentlich.

Keine Kommentare: