Samstag, 12. Februar 2011

Recht, Gerechtigkeit und Verfassung

Ein Glück, dass ich in Deutschland lebe.
Da kann ich mich darauf verlassen, dass es ein Verfassungsgericht gibt.
Die Jungs und Mädels dort, die wissen was geht.
Die setzen den Wert der Ehe wieder ein.
Nicht durch Abschaffung der Scheidung oder durch Wiedereinführung der Schuldfrage, das würde ja bedeuten, jemand müsste für seine Handlungen gerade stehen. Nein, geschieden wird weiterhin und es ist egal, warum man sich scheiden lässt.

Das Urteil des BVG zum Thema nach-ehelicher Unterhalt ist ein Schlag ins Gesicht der Ehe. Jede Frau, die aus einer Laune heraus ihren Mann raus schmeißt, kann sich jetzt darauf verlassen, weiterhin bequem versorgt zu werden. Verantwortung für und Konsequenzen der eigenen Entscheidungen muss sie nicht tragen. Dafür hat das Gericht gesorgt.
Und dafür, dass eine zweite Ehe nun nicht nur ein Fehler, sondern auch wirtschaftlicher Wahnsinn ist.

Leidtragende sind wieder einmal diejenigen, die verlassen werden. Neues Glück wird Ihnen faktisch unmöglich gemacht.
Vermutlich ist das aber in Ordnung, schließlich sind es ja in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle Männer und das Gesetzt schützt in den letzten Jahrzehnten, unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung, fast immer nur die Frauen.
Nicht, dass es so formuliert wird, aber die Tatsachen des Lebens richten sich eben nicht nach vermeintlicher Gleichberechtigung.

Murgels Gedanke dazu:

Väter, wenn eure Söhne heiraten wollen, gebt ihnen Stubenarrest, lasst sie entmündigen, schüttelt sie, bis dieser Gedanke wieder aus ihren Hirnen verschwindet!

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